Wofür wird eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet?
- kleine Unternehmungen
- mit Haftungsbeschränkung
Was passiert wirklich?
- Anforderungen an Geschäftsführer sind gleich derer für Milliardenunternehmen
- Bei imperfekter Geschäftsführung kommt es zur Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen des Geschäftsführers
- Imperfekte Geschäftsführung muss als Standard angesehen werden aufgrund der kleinen Unternehmung – Vollprofis können sich UG’s generell nicht leisten
- Eine Haftungsbeschränkung ist daher faktisch nicht gegeben.
Es wäre sinnvoller, die UG abzuschaffen um Kleinstunternehmer nicht ins Messer laufen zu lassen.
Einzelunternehmen, d.h. schlicht der Verzicht auf das Gründen einer Gesellschaft, macht für alles, was eine UG leisten soll, mehr Sinn. Es sieht nur nicht so “schick” aus. Wenn man eine UG als “schick” ansieht.
Stichworte:
– Veröffentlichungspflichten. Bei Verletzung drohen 25.000€ Strafe (“Beugegeld”)
– Überschuldung durch kurzzeitiges Unterschreiten der Nullgrenze im Eigenkapital. UG kann mit 1€ gegründet werden. Wird der Euro ausgegeben, ist sofort die Haftungsbeschränkung futsch. Absurd.
– Sicherlich zahlreiche andere Fallstricke die ein Geschäftsführer auswendig kennen muss um dem sehr hohen Anspruch an die Sorgfaltspflichten eines Geschäftsführers gerecht werden zu können, und denen ein realer Geschäftsführer einer UG generell nicht gerecht werden kann, sonst wärer er Geschäftsführer einer großen AG oder GmbH.
Das weiß nur niemand. Wenn man mit einem Anwalt spricht, der als Gutachter in Insolvenzverfahren auftritt, wird dieser obige Punkte bestätigen. Diese Punkte müsste man eigentlich kennen, BEVOR man eine solche Gesellschaft gründet.