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Steuerschulden sind hoheitlich.

In der Behandlung der Steuerschuld erkennt man anschaulich, dass wir alle Untergebene der Staatsgewalt sind. Der Staat dient nicht dem Volke, sondern das Volk gehorcht dem Staat. Die Regeln macht der Staat. Und er macht sie einseitig zu seinen Gunsten.

Das fällt im täglichen Leben nicht so auf. Es lebt sich sehr bequem. Aber wehe dem, der einen Bescheid vom Finanzamt nicht genau genug liest.

In der Behandlung der Steuerschuld wird transparent, dass wir es mit einer hoheitlichen Hierarchie zu tun haben. Der Staat nimmt sich alle Rechte, der Steuerpflichtige hat alle Pflichten.

Eine Steuererklärung wird abgegeben. Der Fiskus nimmt sich alle Zeit der Welt, diese zu bearbeiten. Nach eigenem Gutdünken (oder realistisch betrachtet: Je nach verfügbarem Personal der sachbearbeitenden Belegschaft und Effizienz der lokalen Organisation) dauert es mal länger, mal kürzer, diese zu bearbeten. Man darf auch schon mal ein Jahr warten.

Wird dann die Bearbeitung abgeschlossen, wird die Rückzahlung veranlasst, oder der Bescheid mit unauffälliger Aufforderung zur Zahlung erstellt.

Ist eine Rückzahlung an den Steuerpflichtigen fällig, so wird ein Zins auf die Rückzahlung angerechnet. Die Verzinsung beginnt jedoch erst 15 Monate nach Ende des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Der Fiskus nimmt sich also selbst die Freiheit, auf dem Geld bummelig ein Jahr sitzenzubleiben, ohne dass es ihn etwas kostet.

Ist eine Nachzahlung fällig, so wird innerhalb von 6 Wochen nach Ausstellung des Bescheides, ohne eine Erinnerung, eine kostenpflichtige Mahnung ausgestellt. Der Steuerpflichtige darf also auf keinem Geld sitzenbleiben. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt: Wenn das Finanzamt lange benötigt um eine Erklärung auszustellen, aus der sich eine Rückzahlung ergibt, so hat der Steuerpflichtige ja auch schon auf dem Geld gesessen. Allerdings unfreiwillig, denn die Bearbeitungszeit beeinflusst ja nur das Amt.

Den Zins gibt es auch nicht bei allen Steuerarten. Eine verzinsliche Rückzahlung gibt es bei der Einkommensteuererklärung. Was ist bei Umsatzsteuer?

Zugegeben arbeitet das Finanzamt üblicherweise sehr schnell bei der Bearbeitung von Umsatzsteuervorauszahlungen. Sollte dies aber einmal nicht der Fall sein, z.B. im Zusammenhang mit einem Wechsel der Zuständigkeit des Finanzamtes, so wartet man ggfs. auf der einen Seite auf eine Zahlung vom Finanzamt, die ohne jegliche Erklärung ausbleibt und auch nicht verzinst wird, muss aber auf der anderen Seite Zinsen bezahlen weil für eine andere Steuerart eine Mahnung verschickt wurde. Netto gleicht sich die Steuerschuld eventuell aus – das Amt schuldet dem Steuerzahler ähnlich viel wie der Steuerzahler dem Amt – aber es entsteht eine einseitige Zinslast zu Gunsten des Staates.

Das fühlt sich ungerecht an. Ist es auch. Es ist hoheitlich. Gerechtigkeit ist nicht Teil des Konzeptes.

Wahrscheinlich ist die hierarchische Behandlung auch notwendig, da das Finanzamt an seine eigene Abgabenordnung gebunden ist, wohingegen das Volk einfach macht was es will, wenn man seine Handlungen nicht mit bestimmten Anreizen kanalisiert.

Selbst schuld, wer sich darüber grämt. Man begegne dem Finanzamt geschickt und schnell, auch wenn letzteres träge und fehlerhaft arbeitet, so kann man sich kostenfrei auf deren Kosten amüsieren.